92/08/0259•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0259
92/08/0259Supremo Tribunal Administrativo21 de set. de 1993
Bescheidbeschwerde Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mängelbehebung
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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