92/08/0258•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0258
92/08/0258Supremo Tribunal Administrativo21 de set. de 1993
Kollektivvertrag Sondervereinbarung Entgelt Begriff Entschädigung Vergütung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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