92/08/0120•Verwaltungsgerichtshof 92/08/0120
92/08/0120Supremo Tribunal Administrativo29 de set. de 1992
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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