92/07/0197•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0197
92/07/0197Supremo Tribunal Administrativo26 de abr. de 1995
Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Identität der Sache
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund zu gleichen Teilen Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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