92/07/0145•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0145
92/07/0145Supremo Tribunal Administrativo22 de jun. de 1993
Beglaubigung der Kanzlei Unterschrift des Genehmigenden
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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