92/07/0142•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0142
92/07/0142Supremo Tribunal Administrativo1 de dez. de 1992
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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