92/07/0109•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0109
92/07/0109Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1992
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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