Verwaltungsgerichtshof 92/07/0101

92/07/0101Supremo Tribunal Administrativo13 de out. de 1992

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Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGH

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Verwaltungsgerichtshof 92/07/0101

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.10.1992

Spruch

Die Parteien des Beschwerdeverfahrens in folgender Hinsicht zu hören.

Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes ergibt sich unter anderem:

Mit Eingabe vom 23. Dezember 1990 suchte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (BH) um nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für sein seit dem Jahre 1949 bestehendes Kleinwasserkraftwerk an. Projektsgemäß erfolgt die Wasserzuleitung zum Kraftwerk über einen von Quellen gespeisten Teich. Im Ermittlungsverfahren wurde bekannt, daß die diesen Teich speisenden Quellen auch für die Erweiterung der Wasserversorgungsanlage der mitbeteiligten Partei (mP) benötigt werden. Diese hatte bereits im Jahre 1986 beim Landeshauptmann von Kärnten um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zur Erweiterung ihrer Wasserversorgungsanlage angesucht; der Landeshauptmann hätte hierüber mehrere mündliche Verhandlungen abgeführt.

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