92/07/0091•Verwaltungsgerichtshof 92/07/0091
92/07/0091Supremo Tribunal Administrativo13 de out. de 1992
Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Parteiengehör Sachverständigengutachten Parteiengehör Verletzung des Parteiengehörs Verfahrensmangel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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