92/06/0246•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0246
92/06/0246Supremo Tribunal Administrativo9 de jun. de 1994
Sachverständiger Entfall der Beiziehung Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Steiermark hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Der Mehrbegehren wird abgewiesen.
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