92/06/0172•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0172
92/06/0172Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1992
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen ohne unnötigen Aufschub Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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