92/06/0127•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0127
92/06/0127Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1992
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und Rechtsbelehrungen Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und Bescheinigungen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen eine Enteignung richtet, zurückgewiesen.
Das Land Tirol hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.