92/06/0096•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0096
92/06/0096Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1992
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen von S 11.750,-- binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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