92/06/0087•Verwaltungsgerichtshof 92/06/0087
92/06/0087Supremo Tribunal Administrativo22 de set. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetztes Delikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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