92/05/0234•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0234
92/05/0234Supremo Tribunal Administrativo21 de fev. de 1995
Beweiswürdigung Ermessen Ermessen freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und den Erst- und Zweitmitbeteiligten zusammen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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