92/05/0155•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0155
92/05/0155Supremo Tribunal Administrativo24 de nov. de 1992
In Anwendung des § 42 Abs. 4 VwGG und § 73 AVG wird gemäß § 98 Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1976 der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. April 1989 um die Erteilung der baubehördlichen Bewilligung für die Errichtung einer Betriebsanlagenerweiterung um einen Silo, ein Flugdach, eine Garage und ein Bürogebäude auf dem Grundstück Nr. 758, KG B, abgewiesen.
Die Marktgemeinde B hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 6.972,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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