92/05/0112•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0112
92/05/0112Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1992
Übergangene Partei Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigkeit Baurecht Nachbar
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
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