92/05/0095•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0095
92/05/0095Supremo Tribunal Administrativo22 de set. de 1992
Befangenheit innerhalb der Gemeindeverwaltung Befangenheit der Mitglieder von Kollegialbehörden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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