92/05/0083•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0083
92/05/0083Supremo Tribunal Administrativo10 de mai. de 1994
Behördenbezeichnung Amtssiegel Behördenbezeichnung Behördenorganisation Fertigungsklausel
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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