92/05/0054•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0054
92/05/0054Supremo Tribunal Administrativo30 de jun. de 1992
Anforderung an ein Gutachten Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Gutachten Beweiswürdigung der Behörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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