92/05/0027•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0027
92/05/0027Supremo Tribunal Administrativo16 de jun. de 1992
Beweismittel Sachverständigenbeweis Anforderung an ein Gutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.
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