92/05/0004•Verwaltungsgerichtshof 92/05/0004
92/05/0004Supremo Tribunal Administrativo26 de mai. de 1992
Planung Widmung BauRallg3 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 1.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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