92/04/0243•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0243
92/04/0243Supremo Tribunal Administrativo21 de jun. de 1993
Strafnorm Mängel im Spruch Ersatzfreiheitsstrafe
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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