92/04/0113•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0113
92/04/0113Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1992
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Bindung an den Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang seines Spruchteiles II wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.020,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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