92/04/0058•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0058
92/04/0058Supremo Tribunal Administrativo10 de jun. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort falsche Angabe
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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