92/04/0056•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0056
92/04/0056Supremo Tribunal Administrativo2 de jul. de 1992
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der angefochtene Bescheid wird, insofern über die Berufung des Beschwerdeführers abgesprochen wurde, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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