92/04/0035•Verwaltungsgerichtshof 92/04/0035
92/04/0035Supremo Tribunal Administrativo19 de mai. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung ungenaue Angabe "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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