92/03/0099•Verwaltungsgerichtshof 92/03/0099
92/03/0099Supremo Tribunal Administrativo27 de out. de 1993
Meldepflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer ist schuldig, dem Land Tirol und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.782,50 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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