92/02/0238•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0238
92/02/0238Supremo Tribunal Administrativo16 de dez. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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