92/02/0194•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0194
92/02/0194Supremo Tribunal Administrativo2 de set. de 1992
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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