92/02/0192•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0192
92/02/0192Supremo Tribunal Administrativo21 de out. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "zu einem anderen Bescheid" Alkotest Straßenaufsichtsorgan Alkotest Voraussetzung Alkotest Zeitpunkt Ort
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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