92/02/0165•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0165
92/02/0165Supremo Tribunal Administrativo21 de out. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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