92/02/0159•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0159
92/02/0159Supremo Tribunal Administrativo11 de nov. de 1992
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Zeugenbeweis Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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