92/02/0103•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0103
92/02/0103Supremo Tribunal Administrativo30 de abr. de 1992
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3 "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Dauerdelikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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