92/02/0075•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0075
92/02/0075Supremo Tribunal Administrativo27 de fev. de 1992
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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