92/02/0065•Verwaltungsgerichtshof 92/02/0065
92/02/0065Supremo Tribunal Administrativo27 de fev. de 1992
Alkoholbeeinträchtigung von 0,8 %o und darüber Alkoholbeeinträchtigung unter 0,8 %o Alkoholbeeinträchtigung Fahrtüchtigkeit Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Besondere Rechtsgebiete Diverses Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt (Land) Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.