92/01/0077•Verwaltungsgerichtshof 92/01/0077
92/01/0077Supremo Tribunal Administrativo16 de set. de 1993
Bescheidbegriff Bescheidcharakter Diverses Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Androhungen Aufforderung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.480,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.