92/01/0009•Verwaltungsgerichtshof 92/01/0009
92/01/0009Supremo Tribunal Administrativo14 de out. de 1992
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen im Betrag von jeweils S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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