91/19/0320•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0320
91/19/0320Supremo Tribunal Administrativo20 de fev. de 1992
Behördenbezeichnung Amtssiegel Fertigungsklausel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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