91/19/0251•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0251
91/19/0251Supremo Tribunal Administrativo11 de mai. de 1992
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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