91/19/0226•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0226
91/19/0226Supremo Tribunal Administrativo23 de set. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Der Bescheid wird hinsichtlich der Z. 2) des Kostenspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.450,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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