91/19/0203•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0203
91/19/0203Supremo Tribunal Administrativo28 de out. de 1991
Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Abschußplan
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, soweit damit beim Gams- und Rehwild ein vom vorgelegten Entwurf des Abschußplanes abweichender Abschuß festgesetzt wurde.
Das Land Salzburg hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.590,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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