91/19/0201•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0201
91/19/0201Supremo Tribunal Administrativo20 de jul. de 1992
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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