91/19/0123•Verwaltungsgerichtshof 91/19/0123
91/19/0123Supremo Tribunal Administrativo11 de mai. de 1992
Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Formgebrechen behebbare Unterschrift Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5 Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Prozeßvollmacht nachträgliche Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.400,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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