91/18/0079•Verwaltungsgerichtshof 91/18/0079
91/18/0079Supremo Tribunal Administrativo11 de out. de 1991
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.