91/18/0015•Verwaltungsgerichtshof 91/18/0015
91/18/0015Supremo Tribunal Administrativo5 de jun. de 1991
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Geldstrafe und Arreststrafe Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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