91/16/0070•Verwaltungsgerichtshof 91/16/0070
91/16/0070Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1992
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 unmittelbare Veranlassung durch ein Gesetz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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