91/16/0028•Verwaltungsgerichtshof 91/16/0028
91/16/0028Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1991
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- zur ungeteilten Hand binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.