91/15/0101•Verwaltungsgerichtshof 91/15/0101
91/15/0101Supremo Tribunal Administrativo17 de fev. de 1992
Vorliegen eines Gutachtens
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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