91/14/0239•Verwaltungsgerichtshof 91/14/0239
91/14/0239Supremo Tribunal Administrativo25 de abr. de 1995
Die Beschwerde des Drittbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Im übrigen wird die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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